Von lästigen & sinnvollen Pflichten – Betriebliche Ersthelfer

Dieser Gastblog widmet sich der neuen Vorschrift betreffend Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern. Warum dieses Gesetz für Unternehmen Sinn macht & wie sie im Ernstfall davon profitieren. Der Beitrag wurde vom Geschäftsführer der MedInstruct OG aus Wien mit Niederlassungen in Linz & Amstetten, Kai-Uwe Hafer, verfasst.


 

Wer kennt schon alle gesetzlichen Pflichten und Auflagen? Beim Start in die Selbständigkeit gibt es so viel zu beachten und darüber hinaus dann noch mehr, wenn man seine ersten Mitarbeiter einstellt. Kaum bis gar nicht bekannt sind die Vorschriften über betriebliche Ersthelfer.

 

Die Regelungen sind sehr eindeutig: ab dem ersten Mitarbeiter muss ein betrieblicher Ersthelfer benannt werden (das kann auch der Betriebsinhaber sein). Danach gibt es gestaffelte Zahlen je nach Betriebsgröße. Bis Ende 2014 gilt noch eine Übergangsregelung, wonach ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs in Kleinbetrieben ausreicht. Ab 2015 müssen alle neu benannten betrieblichen Ersthelfer einen Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden absolvieren und regelmäßige Auffrischungskurse mit 8 Stunden alle vier Jahre.

 

Über die genannten Vorschriften für betriebliche Ersthelfer und Erste-Hilfe-Kurse hinaus ist es natürlich möglich, auch mehr Personen auszubilden. Weiters gibt es die Möglichkeit, den gesamten Bereich der betrieblichen Ersthelfer in professionelle Hände zu geben Beim "Externen Ersthelfer Management" wird die richtige Zahl für jeden Betrieb ermittelt, es werden die Schulungstermine überwacht, rechtzeitig Kurse angesetzt und die Bestätigungen zur Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat zur Verfügung gestellt.

 

Moderne Erste-Hilfe-Kurse legen großen Wert auf die praktische Umsetzung. Durch Übungen und Fallbeispiele werden Situationen nachgespielt, so dass im Notfall die Angst wegfällt, etwas falsch zu machen.

 

In meiner langjährigen Zeit im Rettungsdienst habe ich viele Situationen erlebt, wo ein betrieblicher Ersthelfer Schlimmes verhindert hätte. Im Gedächtnis ist mir ein 18-jähriger Lehrling auf einer Baustelle geblieben, der vom Gerüst gefallen war. Die Kollegen haben ihn nicht berührt, in der Angst etwas falsch zu machen. So lag er bewusstlos in Rückenlage, die Zunge hat die Atemwege blockiert und der junge Bursche ist erstickt. Vor den Augen der Kollegen, die es ja nur 'gut gemeint' haben. Bei unserem Eintreffen war er bereits hirntot.

 

Und damit ist auch klar, welchen enormen Nutzen der betriebliche Ersthelfer für jeden Betrieb hat: Leid vermindern, Schmerzen vermeiden, Krankenhausaufenthalte verkürzen und im genannten Beispiel sogar Leben retten! Mit wenigen einfachen Handgriffen kann der betriebliche Ersthelfer dies erreichen. Man müsste nur endlich mal wieder den Erste-Hilfe-Kurs machen!

 

Kai-Uwe Hafer

Geschäftsführer MedInstruct OG

Notfallsanitäter, Lehrsanitäter

 

 

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